20.05.2012

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Spielkartensteuer und Steuerstempel

Abbildungen verschiedener Steuerstempel
Abbildungen verschiedener Steuerstempel

Die ersten Erwähnungen über die Besteuerung von Spielkarten sind aus Frankreich ca. 1581 bekannt. 

Als die Spielkarten in Massenproduktion - aus damaliger Sicht - hergestellt wurden, entschieden die Landesherren, die von ihren Bürgern Steuern einzogen, jedes Kartenspiel extra zu besteuern.

Die Spielkartenhersteller druckten auf eine bestimmte Karte, dies konnten Hofkarten, Zahlenkarten oder meistens das As sein, einen leeren Kreis. Dieser wurde dann vom Steuerbeamten abgestempelt. Danach konnte das Kartenspiel verkauft werden.

Diese Besteuerung verbreitete sich in ganz Europa und zum Teil auch auf die restliche Welt. Um Steuerhinterziehungen vorzubeugen, mußten die Kartenmacher ihre Kupferplatten oder Holzstöcke  beim Stempelamt hinterlegen. Teilweise durften sie auch nur die Zahlenkarten drucken und mußten die restlichen Karten direkt von der Stempelbehörde kaufen und entrichteten hierbei gleichzeitig ihre Stempelsteuer.

Findige Kartenmacher versuchten die Kartensteuer zu umgehen, indem Sie die Stempeldrucke einfach auf Ihre Druckplatten kopierten und doch ein komplettes Deck anfertigten. Die Regierung reagierte darauf, indem sie einen Erlaß herausgab, daß alle Karten an die Regierung verkauft werden mußten und diese dann die Karten dann offiziell vertrieb. Doch der behördliche Aufwand war zu groß und man gab diese Vorgehensweise wieder auf.

Europaweit wurde die Gesetze der Kartenbesteuerung immer wieder geändert und die Höhe der Steuer schwankte beachtlich hoch und runter.

In Deutschland wurde das Spielkarten-Steuergesetz sehr vereinfacht, indem der Steuerstempel nicht mehr verwendet werden mußte und die Kartenhersteller eine Pauschalsteuer zu zahlen hatten. Am 01. Januar 1981 wurde die Spielkartensteuer als Bagatellsteuer abgeschafft.



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